Neu auch für E-Bikes eine Lichtpflicht

Um die Sichtbarkeit im Verkehr zu erhöhen und Unfälle zu vermeiden, gilt für alle E-Bike-Fahrende neu auch am Tag mit Licht fahren. Gemäss der Verordnung des Bundesamts für Strassen ASTRA müssen ab dem 1. April 2022 sowohl die schnellen E-Bikes (mit Tretunterstützung bis 45km/h), als auch die langsamen E-Bikes (mit Tretunterstützung bis 25km/h) mit einem Tagfahrlicht vorne ausgestattet sein. Insbesondere für sportliche E-Bikes (E-MTB, E-Rennvelo & E-Gravel) bedeutet dies eine Umstellung. Diese E-Bikes werden von den Herstellern in der Regel ohne Beleuchtung ausgeliefert. E-Bike-Fahrende, die künftig ohne Licht am Tag erwischt werden, sollen eine Ordnungsbusse von 20 Franken bezahlen müssen.
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