Neue Vorschriften für E-Bikes ab 1. Juli 2025

Der Bundesrat hat die Regeln für E-Bikes aktualisiert, um das Potenzial des Langsamverkehrs besser zu nutzen und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Die neuen Vorschriften treten am 1. Juli 2025 in Kraft. Die Revision passt die technischen Anforderungen und die Kategorisierung von E-Bikes an, inklusive der Einführung der Kategorie der schweren Elektro- Motorfahrräder (bis 450 kg).

Das Symbol «Fahrrad» gilt jetzt auch für alle Unterkategorien von Motorfahrrädern, wie schnelle und langsame E-Bikes sowie E-Trottinette bis 20 km/h.
Das «Motorfahrrad»-Symbol umfasst weiterhin schnelle E-Bikes, benzinbetriebene Mofas und die neue Kategorie «schwere Elektro-Motorfahrräder». Verkehrsflächen mit Fahrverbot für Motorfahrräder dürfen auch mit abgestelltem Motor nicht befahren werden. Behörden können je nach Region Ausnahmen für schnelle und schwere Motorfahrräder vom Radwegzwang machen.